Schachjugend Mittelfranken
im Bayerischen Schachbund e. V.
Jugendordnung
(Fassung vom 08.07.2000)
Paragraph 1 - Gliederung und Zugehörigkeit
Die Schachjugend Mittelfranken (SJM) ist eine Untergliederung des
Bezirksverbandes Mittelfranken im Bayerischen Schachbund. Mitglieder der
Schachjugend sind alle Vereine des Schachbezirkes Mittelfranken mit
gemeldeten Jugendlichen.
Paragraph 2 - Zielvorstellung
Die Schachjugend Mittelfranken pflegt das Schachspiel als sportliche
Disziplin und ist bestrebt, junge Menschen in der Gemeinschaft zu bilden
und ihre gemeinsamen Interessen uneigennützig und ohne Gewinnstreben zu
fördern.
Die Schachjugend Mittelfranken bekennt sich zu den Grundsätzen der
Deutschen Sportjugend und des Bayerischen Landesjugendrings.
Die Schachjugend Mittelfranken geht von dem Grundsatz aus, daß das
Schachspiel in besonderem Maße geeignet ist, der geistigen und
charakterlichen Bildung und Erziehung der Jugend zu dienen.
Die Schachjugend Mittelfranken bemüht sich um sportliche und gesellige
Formen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Sie pflegt die sportliche
Kameradschaft und die internationale Verständigung durch das Schachspiel
und die persönliche Begegnung.
Paragraph 3 - Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Schachjugend ist das Kalenderjahr.
Paragraph 4 - Aufgaben der Schachjugend
Die Schachjugend hat die Aufgabe, den ihr angeschlossenen Vereinen einen
geordneten Jugend-Spielbetrieb, sowohl hinsichtlich der Mannschafts-,
als auch der Einzelmeisterschaften zu bieten. Die hierzu erforderlichen
Ausschreibungen erfolgen über die Kreisjugendleiter.
Sie hat darüber hinaus durch die Wahl einer arbeitsfähigen
Vorstandschaft für den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebs und der
Verwaltung zu sorgen und die vom Bezirksverband und der bayerischen
Schachjugend ergangenen Rahmenvorschriften zu beachten.
Paragraph 5 - Aufgaben der Vereine
Die Vereine der Schachjugend sind verpflichtet, den Spielbetrieb mit
einem Minimum an Verwaltungsaufwand zu fördern und reibungslos
abzuwickeln. Die Vereine haben sich Anordnungen der Schachjugend, die
nach den nachfolgenden Richtlinien ordnungsgemäß ergangen sind, zu
fügen. Vorstandsbeschlüsse können auf der nächsten Mitgliederversammlung
angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
Paragraph 6 - Organe des Schachjugend
Organe der Schachjugend sind die Vorstandschaft und die
Mitgliederversammlung, die in Form der Jahreshaupt- und
außerordentlichen Versammlungen zusammentreten können.
Die Hauptversammlung soll im Juni oder Juli zusammentreten. Eine
außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen unter Angabe
von Gründen von 1/3 der gemäß Paragraph 6 Absatz 4 stimmberechtigten
Mitglieder oder aufgrund eines durch eine 2/3 der möglichen Stimmen
ergangenen Vorstandsbeschlusses. Die Teilnahme ist für alle Vereine
Pflicht, die in der abgelaufenen Saison an
Jugendmannschaftsmeisterschaften, die von der Schachjugend Mittelfranken
oder höheren Ebenen ausgerichtet wurden, teilgenommen haben.
Auf der Versammlung haben die Vertreter der Vereine Stimmrecht mit der
Zahl der jeweils bei der Jahresmeldung an den BSB gemeldeten
jugendlichen Mitglieder. Dabei entfällt auf jeden Verein eine Stimme je
angefangene 10 als aktiv gemeldete Jugendliche. Jedes Vorstandsmitglied
hat eine Stimme, außer bei Wahl und Entlastung der Vorstandschaft. Ein
Vereinsvertreter kann nicht für mehrere Vereine das Stimmrecht ausüben.
Vertretungsberechtigt ist jedes Vorstandsmitglied eines angeschlossenen
Vereins bzw. einer angeschlossenen Schachabteilung.
Sonstige Vereinsmitglieder müssen vom 1. Vorsitzenden zur Stimmabgabe
legitimiert sein. Die Legitimation muß schriftlich erfolgen und vor
Beginn der Sitzung der Vorstandschaft vorgelegt werden. Nichtmitglieder
können den Verein nicht vertreten.
Die Hauptversammlung und außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen
mindestens 21 Tage vor dem Zusammentreten einberufen werden. Anträge zur
Jahreshauptversammlung müssen jeweils bis zu dem in der Einladung
festgelegten Termin beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.
Anträge, jedoch nicht satzungsändernde, über deren Dringlichkeit während
der Versammlung positiv abgestimmt wurde, sind jederzeit zugelassen.
Beschlüsse werden, soweit nicht anders vorgeschrieben, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl, Überwachung und
Entlastung der Vorstandschaft und die Entgegennahme Diskussion und
Verabschiedung der Richtlinien für die neue Spielsaison auf technischem,
finanziellem und spielerischem Gebiet.
Die Vorstandschaft der Schachjugend Mittelfranken setzt sich wie folgt
zusammen:
- aus dem 1. Vorsitzenden: Er vertritt die Schachjugend nach innen und
außen. Er beruft Vorstandssitzungen und Versammlungen ein und fungiert
insbesondere als Verbindungsmann zum Bezirksverband und zur bayerischen
Schachjugend.
- aus dem 2. Vorsitzenden: Er vertritt den 1. Vorsitzenden im
Verhinderungsfall mit allen Rechten und Pflichten.
- aus dem Kassenwart: Er regelt im Benehmen mit dem 1. Vorsitzenden den
Geldverkehr der Schachjugend. Ausgaben über DM 150 benötigen die
Gegenzeichnung des 1. Vorsitzenden, falls diese Ausgaben nicht durch
Verpflichtungen im Rahmen der TO oder gegenüber dem Bezirksverband
begründet sind. Der Kassenwart hat überdies vor Beginn der HV den beiden
Revisoren einen ordnungsgemäßen Kassenabschluß und der HV einen
Etatansatz vorzulegen.
- aus den 3 Spielleitern: Sie sind für den reibungslosen Ablauf des
Spielbetriebs verantwortlich. Sie einigen sich über die in ihrem Ressort
vorzunehmende Aufgabenteilung.
- aus dem Referenten für weibliche Jugend: Er ist für den reibungslosen
Ablauf der Turniere für die weibliche Jugend verantwortlich.
- Aus dem Referenten für Leistungssport: Er fungiert insbesondere als
Verbindungsmann zum Bezirksverband und zur bayerischen Schachjugend.
- aus dem Schriftführer: Ihm obliegt das Anfertigen der
Sitzungsprotokolle. Diese benötigen die Mitunterschrift des 1.
Vorsitzenden. Der übrige Schriftverkehr wird von jedem Vorstandsmitglied
selbständig erledigt.
- aus dem Pressewart: Er übernimmt die Pressearbeit der Schachjugend
und den Kontakt zum Internet-Betreuer des Schachbezirkes Mittelfranken.
- aus den beiden Schulschachreferenten: Sie sind für den reibungslosen
Ablauf der Schulschachmeisterschaften verantwortlich.
- aus dem Jugendsprecher: Er vertritt die Interessen der Jugendlichen
der Schachjugend Mittelfranken.
- aus den Kreisjugendleitern der Schachkreise.
Paragraph 7 - Wahlmodus
Wahlmodus für die Vorstandschaft: Die Wahl der unter a) bis i) genannten
Personen erfolgt auf der Jahreshauptversammlung für jeweils 2 Jahre.
Dabei werden in ungeraden Kalenderjahren der 1. Vorsitzende, der 1. und
3. Spielleiter, der Kassenwart, der Schriftführer und der 1.
Schulschachreferent, in geraden Kalenderjahren der 2. Vorsitzende, der
2. Spielleiter, der Pressewart, der Referent für weibliche Jugend und
der 2. Schulschachreferent gewählt.
Der Jugendsprecher wird jährlich bei der Bezirkseinzelmeisterschaft der
älteren Jugendlichen gewählt.
Die Vorstandsmitglieder sind einzeln zu wählen, nur bei mehreren
Kandidaten geheim. Geheimwahl erfolgt auch auf Wunsch eines einzelnen
Kandidaten oder 1/5 der in der Versammlung vertretenen Vereinsstimmen.
Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt, bei 2 und mehr Kandidaten, wer die meisten Stimmen auf sich
vereinigt. Vorstandsposten können auch in Personalunion ausgeübt werden.
Der 1. Vorsitzende kann nicht zugleich Kassenwart sein.
Zwei Revisoren obliegt die jährliche Kassenprüfung, über die eine
Niederschrift anzufertigen ist. Sie gehören nicht zum Vorstand und
werden von der Hauptversammlung jährlich für das neue Geschäftsjahr
gewählt.
Bei Vorstandssitzungen hat jedes Vorstandsmitglied beratende und eine
beschließende Stimme, auch bei Ausübung mehrerer Ämter. Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des 1. Vorsitzenden. Eine ordnungsgemäß einberufene
Vorstandssitzung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Vorstandsmitglieder beschlußfähig, wenn unter den Anwesenden der 1. Vorsitzende
oder der 2. Vorsitzende vertreten ist.
Vorstandsposten werden ehrenamtlich verwaltet. Erlaubt es die
Kassenlage, können Spesen bezahlt werden.
Paragraph 8 - Auflösung der Schachjugend Mittelfranken
Die Auflösung der Schachjugend bedingt ¾ der durch die Schachjugend
Mittelfranken insgesamt vertretenen Stimmen. Das Vermögen fällt an den
Schachbezirksverband Mittelfranken.
Paragraph 9 - Bezirkssatzung
Ergänzend gilt analog die Satzung des Bezirksverbandes, falls diese den
Bestimmungen dieser Jugendordnung nicht widerspricht. Zu den
Versammlungen werden Vertreter des Bezirksverbandes Mittelfranken
eingeladen und können Vertreter der bayerischen Schachjugend eingeladen
werden. Sie haben kein Stimmrecht.
Paragraph 10 - Rechts- und Verfahrensordnung
Die Rechts- und Verfahrensordnung des Bezirksverbandes ist für die
Schachjugend analog gültig, sofern in der Jugendordnung oder
Turnierordnung nicht etwas anderes bestimmt ist. Alle in der Rechts-
und Verfahrensordnung verzeichneten Geldbeträge werden halbiert.
Paragraph 11 - Spielbetrieb
Den Spielbetrieb regelt die Turnierordnung in der jeweils gültigen
Fassung.
Paragraph 12 - Satzungsänderungen
Die Jugendordnung kann nur in einer ordentlichen Jahreshauptversammlung
der Schachjugend mit 2/3 der Stimmen der Anwesenden geändert werden.
Die Jugendordnung, wurde am 8. Juli 2000 angenommen.
Klaus Böse
1. Vorsitzender SJM
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